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Förderung für Fenster- und Haustüren-Austausch

Die passende Förderung für Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben

Übersicht der Förderungen für Fenster und Haustüren

Die aktuellen Herausforderungen wie der Klimawandel und energiepolitische Konflikte lenken die Aufmerksamkeit verstärkt auf das Thema Energiesparen, insbesondere wenn Sie eine Sanierung Ihrer eigenen vier Wände planen. Denn der Austausch von Fenstern und Haustüren wird staatlich gefördert. Doch welche Fördertöpfe gibt es aktuell eigentlich und welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bezuschussung müssen erfüllt sein? Ob direkter Förderzuschuss, Kredit oder steuerliche Abschreibung - erfahren Sie hier mehr über Ihre Fördermöglichkeiten für den Fenster- und Haustüren Austausch.

BAFA-Förderung

Erhalten Sie 15 % direkte Förderung per BAFA BEG EM nach erfolgreicher Umsetzung Ihrer Sanierung. 

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Bei dieser direkten Förderung können Bauherren beim BAFA eine Förderung von bis zu 15 % der förderfähigen Ausgaben beantragen. Dafür müssen Sie als Antragssteller einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung von Ihrer Fachfirma vorlegen.  

Für die Fachplanung und Baubegleitung können Sanierungswillige bis zu 50 % Förderung erhalten. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro, maximal werden förderfähige Ausgaben in Höhe von 30.000 Euro bezuschusst. Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienz-Experte hinzugezogen wird, dessen Kosten wiederum mit bis zu 80 % bezuschusst werden. Obendrein muss das begünstigte Gebäude mindestens zehn Jahre alt sein. 

Steuervorteil nach EStG §35c

Profitieren Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung von einer steuerlichen Förderung zu max. 40.000 Euro pro Wohnobjekt - und das ganz ohne Energieeffizienz-Experte!

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Damit Sie die steuerliche Förderung vom Finanzamt erhalten können, legen wir Ihnen als ausführendes Fachunternehmen eine Bescheinigung gemäß dem amtlichen Muster vor. Diese Bescheinigung bestätigt, dass die Voraussetzungen gemäß § 35c Abs. 1 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes sowie die Anforderungen gemäß der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG erfüllt sind. Nach Vorlage dieser Bescheinigung erhalten Sie grünes Licht für die steuerliche Förderung seitens des Finanzamts. Auch die Kosten für eine energetische Baubegleitung und Fachplanung dürfen Sie direkt zu 50 % absetzen und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden.

KfW Wohngebäude-Kredit 261

Sie planen den Kauf oder die Sanierung eines Effizienzhauses? Dann ist der Wohngebäude-Kredit 261 die Lösung für Sie. Profitieren Sie von zinsgünstigen Krediten und Tilgungszuschüssen für Ihr Kauf- oder Sanierungsobjekt.

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Die Höhe Ihres Kreditbetrags hängt davon ab, wie energie­effizient Ihre sanierte Immo­bilie ist und wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind. Erreichen Sie die Effizienz­haus-Stufe 85 oder besser, fördert die KfW Ihr Vorhaben mit einem Kredit­betrag von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Der maximale Kredit­betrag steigt auf 150.000 Euro je Wohn­einheit, wenn Ihre Immobilie zusätzlich die Kriterien für eine Erneuerbare-Energien-Klasse oder eine Nachhaltigkeits-Klasse erreicht. Dabei reduziert der Tilgungszuschuss Ihr Darlehen und verkürzt die Lauf­zeit. Es gilt: Je besser die Effizienz­haus-Stufe nach Sanierung, desto höher der Tilgungszuschuss. Voraussetzung ist das Hinzuziehen eines Energieeffizienz-Experten, der Ihnen die "Bestätigung zum Antrag" (BzA), sowie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) zur Einreichung bei Ihrem Finanzierungspartner ausstellt. Auch die Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 % Zuschuss gefördert.

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